Exchange Traded Products (ETPs)

Exchange Traded Products (ETPs)

Zu den Exchange Traded Products (ETPs) zählen Exchange Traded Commodities (ETCs) und Exchange Traded Notes (ETNs). Im Gegensatz zu Exchange Traded Funds sind Exchange Traded Products rechtlich gesehen Schuldverschreibungen. Sie sind kein Sondervermögen, daher unterliegen sie dem Emittentenrisiko (s. o.). Gerät der Emittent in finanzielle Schieflage, könnte dieses Vermögen zur Tilgung der Schulden herangezogen werden. Zwar wird das Emittentenrisiko durch die Besicherung des Anlagevermögens eingedämmt, doch könnte die hinterlegte Sicherheit nicht ausreichen, um alle Gläubiger zu bedienen. Anlegerinnen und Anleger müssten dann auf einen Teil ihres eingesetzten Kapitals verzichten.

Da ETPs keine Fondsanteile sind, unterliegen sie nicht der UCITS-Richtlinie, die von der Europäischen Union zum Schutz von Anlegerinnen und Anlegern entwickelt wurde. Emittenten von ETPs müssen daher keine Pflichtinformationen wie beispielsweise einen ausführlichen und vereinfachten Verkaufsprospekt oder Jahres- und Halbjahresberichte veröffentlichen. Auch die UCITS-Vorgaben zu Risikostreuung und Risikobegrenzung sowie die Mindestanforderung an Liquidität gelten für ETPs in der Regel nicht.

UCITS:

Das ist die Abkürzung für Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities – zu deutsch Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OWAG). Es handelt sich um eine Reihe von EU-Richtlinien, mit denen Fonds und ETFs reguliert werden. Ein UCITS-konformer Fonds oder ETF muss u.a. Mindeststandards in Bezug auf Diversifikation, Liquidität und Transparenz erfüllen. Mehr Infos zu den UCITS-Richtlinien findest du hier: https://www.finanzfluss.de/geldanlage/ucits/