T+1

21.02.2025. Wird an der Börse eine Order ausgeführt, dann muss das Geschäft innerhalb von zwei Geschäftstagen erfüllt werden. Das heißt, spätestens zwei Tage nach Orderausführung muss der Verkäufer des Wertpapiers das Geld erhalten und das Wertpapier auf dem Depotkonto der Käuferin eingebucht werden (Settlement). In Fachkreisen heißt diese Frist T+2. In den USA, Indien, China und Kanada gelten bereits kürzere Abwicklungsfristen. Hier muss das Settlement bereits einen Tag nach dem Handel erfolgen (T+1).

Die EU-Kommission plant, den Abrechnungszeitraum für Geschäfte an EU-Börsen ebenfalls auf T+1 zu verkürzen. Die Kommission erhofft sich dadurch widerstandsfähigere Kapitalmärkte innerhalb der EU, ein effizienteres Abwicklungssystem und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Der Wegfall von unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen spare zudem Kosten, so die EU-Kommission. Die neue T+1-Regelung soll Mitte Oktober 2027 in Kraft treten. Zunächst müssen jedoch das Europäische Parlament und der Rat darüber beraten und eine Entscheidung für oder gegen T+1 treffen.

Großbritannien hat sich bereits für die Einführung von T+1 entschieden. Auch hier soll die neue Abwicklungsfrist ab Mitte Oktober 2027 gelten. Damit kommt das Vereinigte Königreich Forderungen der USA nach, passt sich bei der Einführung aber dem europäischen Zeitplan an. Auch die Briten erhoffen sich durch diesen Schritt einen Moderinisierungs- und Wachstumsschub sowie eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Zudem verspricht man sich eine Reduzierung von Risiken, weil weniger Zeit vergeht, in der sich die Marktkonditionen ändern können.

Herausfordernd wird T+1 allerdings unter anderem beim Handel zwischen unterschiedlichen Zeitzonen. Beispiel USA und Asien: Durch T+2 haben die beiden Kontinente ca. zwölf gemeinsame Arbeitsstunden zwischen Trade- und Settlementdatum. T+1 würde diese gemeinsamen Arbeitsstunden auf zwei reduzieren. Technische Probleme wären so sehr viel schwieriger zu lösen, der Zeitdruck steigt.

 

Die Auswirkungen von T+1 auf Privatanleger dürften sich in Grenzen halten.

Quellen:

Börsen-Zeitung, 20.02.2025: „London verkürzt 2027 Abwicklungsfrist auf T+1“. London verkürzt 2027 Abwicklungsfrist auf T+1 | Börsen-Zeitung (kostenpflichtig)

Europäische Kommission (Pressemitteilung), 12.02.2025: „Kommission möchte 2-Tages-Frist für den Abwicklungszyklus für EU-Wertpapiere halbieren“. Wertpapier-Abwicklungszyklus: T+1

Six, 03.08.2023: „Die USA wickeln Trades bald innerhalb eines Tages ab – was bedeutet das für Europa?“. Wann kommt T+1 in Europa? | SIX

 

Adresse & Kontakt

Verein Berliner Börse e. V.
Kurfürstendamm 129 D
10711 Berlin

Allgemeine Anfragen
Telefon: +49 30 311091-0
E-Mail: info@boerse-berlin.de

Journalistenanfragen
Telefon: +49 30 311091-29
E-Mail: presse@boerse-berlin.de

Anfragen zu Finanzbildung und Schulbesuchen
Telefon: +49 30 311091-29
E-Mail: finanzbildung@boerse-berlin.de