Wirtschaftswort der Woche - IPO Scam

IPO Scam

Diese Woche erreichte uns der Anruf eines Anlegers, der sich nach einem IPO an der Börse Berlin erkundigte. Einem IPO (= Börsengang), das nicht stattfindet – weder an unserer Börse noch an einer anderen. Fast wäre er einem IPO Scam (Scam = Betrug) aufgesessen. Solche IPO Scams gibt es schon lange. Wie bei vielen Betrugsmaschen ist der Ausgangspunkt ein sogenanntes „Cold Calling“ (Kaltakquise). Die Kontaktaufnahme kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Von Kaltakquise spricht man deshalb, weil der Kontaktierte bisher noch keine Berührung mit dem Unternehmen hatte. Insbesondere am Telefon kann man bei einer derartigen Kontaktaufnahme getrost von einer Überrumplungstaktik sprechen. Deshalb ist Cold Calling in Deutschland und Österreich verboten. Zurück zu unserem Anrufer. Ihm wurden vorbörslich Aktien eines Unternehmens angepriesen, das in den nächsten Wochen seinen Börsengang begehen sollte. In diesem Fall fand kein Börsengang statt. Doch wurden auch schon IPO Scams bei tatsächlichen Börsengängen registriert.

Steht ein IPO an, haben Anlegerinnen und Anleger die Möglichkeit, schon vor dem Börsengang Aktien zu erwerben. Dabei hoffen sie, von steigenden Kursen nach dem Börsengang zu profitieren. Um Aktien schon vor dem IPO zu verkaufen, benötigen Finanzdienstleister eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ob eine solche Erlaubnis vorliegt, kann bei der BaFin nachgefragt werden.

Die einfachste Methode, einen IPO Scam oder jeden anderen Betrug zu erkennen, ist jedoch die Art der Kontaktaufnahme. Erfolgt er über eine Kaltakquise, handelt es sich in der Regel um eine Betrugsmasche. Übrigens nicht nur im Zusammenhang mit Finanzen. Der über achtzigjährigen Mutter einer Kollegin wurde beispielsweise ein Abo zu Nahrungsergänzungsmitteln verkauft – Kosten pro Monat 145 Euro. Legen Sie gegen solche Geschäfte sofort Widerspruch ein. Cold Calling ist illegal. Musterbriefe zum Widerruf finden Sie u.a. bei den Verbraucherzentralen.

Noch besser: Legen Sie einfach sofort auf.

Quellen:

BaFin-Warnungen zu unerlaubten Geschäften im Bereich IPO: https://www.bafin.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html;jsessionid=A94FD970ED2CB78CE373F75F5AFC59A0.internet971nn=19643416&resourceId=19573240&input_=19612872&pageLocale=de&templateQueryString=IPO&language_=de&cl2Categories_Format=&cl2Categories_Aufsichtsbereich=&submit.x=0&submit.y=0

BaFin, 24.03.2022: „Greenrock Financial: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der thyssenkrupp nucera“. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2022/meldung_2022_03_24_Greenrock_Financial.html

ING, 13.07.2022: „Aufgepasst: Betrug beim Börsengang“. https://www.ing.de/wissen/betrug-boersengang/

 

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