Fondsname

Bei neu aufgelegten Nachhaltigkeitsfonds in der EU soll der Name in Zukunft halten, was er verspricht – Investments in ESG-konforme Werte.  Dafür sorgen schon bald die Leitlinien für die Verwendung von ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in Fondsnamen, die die Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vorgibt. Ein weiterer Auswuchs überbordender Regulierungswut einer europäischen Aufsichtsbehörde?

Wer so denkt verkennt, dass auch Finanzprodukte genau wie Schokoriegel oder IT-Gadgets an den Mann und die Frau gebracht werden müssen. Marketing spielt also auch in diesem Bereich eine zentrale Rolle. Häufig ist der Fondsname das wichtigste Auswahlkriterium für die Anlageentscheidung, das wissen auch die Fondsgesellschaften. Nicht immer hält allerdings das Portfolio der Fonds, was der klangvolle Name in punkto Nachhaltigkeit verspricht. Das soll sich mithilfe der Richtlinie nun ändern.

Neu aufgelegte Fonds mit ESG-bezogenen Begriffen müssen dann laut KPMG beispielsweise sicherstellen, dass mindestens 80 Prozent der Investitionen mit den erklärten ESG-Zielen übereinstimmen. Enthält der Name „nachhaltig“ oder Ableitungen von diesem Begriff, muss ein signifikantes Engagement für nachhaltige Investitionen nachgewiesen werden. Und Fonds, die „Impact“ oder „Transition“ im Namen führen, müssen messbare positive ökologische oder soziale Auswirkungen nachweisen.

 

Aus Anlegersicht ist dies zu begrüßen. Die Zeit für den Blick in den Fondsprospekt vor dem Kauf der Fondsanteile sollte man sich dennoch nehmen.

Quellen:

BaFin, 25.07.2024: „Jetzt haben wir einheitliche Regeln für die gesamte EU“. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2024/BaFin-ESMA-Leitlinien-Fondsnamen-Poetzsch.html

KPMG, 17.06.2024: „ESMA veröffentlicht Leitlinien für die Verwendung von ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in Fondsnamen“. https://kpmg.com/at/de/home/insights/2024/06/in-esma-veroeffentlicht-leitlinien-fuer-verwendung-von-esg-begriffen-in-fondsnamen.html

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