Das Wirtschaftswort der Woche: Vorstandsvergütung

01.08.2025. Sie ist ein ständig wiederkehrendes Streitthema auf deutschen Hauptversammlungen – die Vorstandsvergütung. Kritisiert wird nicht nur deren Höhe, sondern vor allem die mangelnde Transparenz und die hohe Komplexität der Vergütungssysteme. So beklagen Experten, dass detaillierte Vergütungsberichte in der Praxis häufig nicht zur Klarheit beitragen, sondern eher verschleiern, wie viel Manager tatsächlich verdienen. Hinzu kommt, dass Geheimhaltungsbeschlüsse auf Hauptversammlungen (bei ¾‑Mehrheit) die Offenlegung verpflichtender Vergütungsbestandteile verhindern können – was zusätzliche Kritik provoziert.

Geregelt wird die Vorstandsvergütung in Deutschland im Corporate Governance Kodex sowie im Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Das Ziel: Transparente und leistungsgerechte Vergütungsmodelle. So fordert das VorstAG, dass Vergütungen „üblicherweise“ nicht über Branchenmaßstab und Unternehmensgröße hinausgehen sollten. Doch die Umsetzung ist umstritten. Kritiker betonen, dass komplexe Vergütungsformeln und Benchmark-Gruppen mit US-Vergleichswerten häufig zu exzessiven Bezügen führen.

Tatsächlich zeigt ein internationaler Vergleich, dass insbesondere in den USA, der Schweiz und in Frankreich deutlich höhere Vorstandsvergütungen bezahlt werden. Allerdings sind die Vergütungsmodelle deutlich standardisierter als in Deutschland und die Aktionäre und Aktionärinnen haben auf die Vergütung mehr Einfluss. In der Schweiz beispielsweise stellte ein Volksentscheid von 2013 („Abzocker-Initiative“) sicher, dass Vergütungspraktiken stärker reguliert und transparente Aktionärsvoten vorgeschrieben werden. US‑Unternehmen müssen ihre Vorstandsgehälter in standardisierten Tabellen der US-Börsenaufsicht SEC veröffentlichen, was die Transparenz erhöht und die Vergleichbarkeit der Vergütungen ermöglicht.

Ein weiterer Unterschied: Während Deutschland nach wie vor stärker auf variable Barvergütung setzt (ca. 43 % der Gesamtvergütung), dominieren in den USA und der Schweiz langfristige Aktienanreizsysteme (bis zu 66 % bzw. über 50 %). Hierzulande fordern Aktienschützer wie die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) nun, bei der Vorstandsvergütung das Prinzip „Pay for Performance“ als wesentliche Komponente aufzunehmen.

Quellen:

Börsen-Zeitung, 31.07.2025: „Beim Geld hört die Freundschaft auf“. https://www.boersen-zeitung.de/unternehmen-branchen/beim-geld-hoert-die-freundschaft-auf (kostenpflichtig)

Börsen-Zeitung, 29.07.2025: „DSW sieht Schallmauer bei Vorstandsvergütung bröckeln“. DSW sieht Schallmauer bei Vorstandsvergütung bröckeln | Börsen-Zeitung (kostenpflichtig)

DSW: „DSW-Vorstandsvergütungsstudie 2024“. https://www.dsw-info.de/presse/archiv-pressekonferenzen/pressekonferenzen-2024/dsw-vorstandsverguetungsstudie-2024/

Wikipedia: „2013 Swiss executive pay initiative”. https://en.wikipedia.org/wiki/2013_Swiss_executive_pay_initiative?utm_source

Link zum VorstAG: VorstAG Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung

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